Im Deutschen werden der Satzanfang, Überschriften, Eigennamen und Anreden sowie Substantive mit einem großen Anfangsbuchstaben gekennzeichnet. In der deutschen Rechtschreibung werden Ganzsätze durch einen Punkt, ein Ausrufezeichen, ein Fragezeichen und in bestimmten Fällen durch einen Doppelpunkt voneinander getrennt, wobei der jeweils erste Buchstabe nach dem Satzzeichen großgeschrieben wird. Ein Ganzsatz besteht, abhängig vom Verb, mindestens aus einem Subjekt und einem Prädikat Er liest.
und gegebenenfalls aus weiteren Satzteilen wie Objekten Er liest ein Buch.
oder anderen Ergänzungen. Er liest im Wohnzimmer.
DoppelpunktFolgt einem Ganzsatz ein Doppelpunkt, dann wird der erste Buchstabe des folgenden Satzes nur dann großgeschrieben, wenn es sich dabei ebenfalls um einen Ganzsatz handelt. Aus unserer Einkaufsliste geht Folgendes hervor: Wir brauchen ein Brot, Butter, Eier und Milch.
Andernfalls wird nach dem Doppelpunkt kleingeschrieben. Wir müssen Folgendes einkaufen: ein Brot, Butter, Eier und Milch.
SatzeinschübeSatzeinschübe (Parenthesen) berühren die Schreibweise eines Satzes nicht. Es wird weiter kleingeschrieben. Unser Einkauf endete - wir hatten sie gewarnt! - mit einem Kofferraum voller Plastiktüten.
GliederungsangabenGliederungsangaben gehören inhaltlich nicht zu einem Ganzsatz, weswegen danach großgeschrieben wird. 1. Hunde sind im Park anzuleinen.
§1 Die Gesellschafter erklären sich bereit ... Wörtliche RedeBei wörtlicher Rede wird das erste Wort großgeschrieben. Er sagte: "Komm mit nach Hause!"
Folgt der wörtlichen Rede ein Begleitsatz, wird dieser kleingeschrieben. "Komm mit nach Hause!", forderte er mich auf, "und schau dir die Bescherung an." | Orthographie |